Florian
Kronbichler


Unvermeidliche Richtigstellung

 

Die SVP-Kammerabgeordneten vermelden in einer Presseaussendung, sie hätten im Rahmen der soeben genehmigten Reform der öffentlichen Verwaltung diverse und weitreichende Sonderregelungen für Südtirol „erwirkt“. Ich müsste bei nämlicher Genehmigung in der Kammer schon sehr unaufmerksam gewesen sein, wenn dies der Fall wäre. Die einschlägigen Abänderungsanträge der SVP-Kollegen (Absicherung der eigenen Handelskammer, die Beibehaltung des autonomen Forstdienstes sowie des Status’ der Gemeindesekretäre, gewisse dienstrechtliche Besserstellungen und Auswahlverfahren für Führungskräfte im Sanitätsbereich) wurden nämlich samt und sonders abgelehnt. Teils – und das verbreitete bei Mehrheit wie Opposition in der Kammer erheiterte Verwunderung – sogar unter Zustimmung der SVP-Abgeordneten selber. Jawohl, diese haben selber gegen ihre eigenen Anträge für die Regierungsmehrheit gestimmt. Offenbar getreu der Parteidevise, wonach Gehorsam vor Hausverstand zu ergehen hat.

Ihre abgewiesenen Abänderungsanträge hat die SVP dann als „Tagesordnungen“ eingebracht, und diese wurden teils unbeanstandet, teils in abgeschwächter Form durchgewinkt – so wie das Tagesordnungen immer werden, wenn sie der Regierungslinie nicht gänzlich zuwiderlaufen. Für Tagesordnungen gilt die parlamentarische Redewendung: „Un ordine del giorno non si nega a nessuno“. Sie sind Trostpflaster für verweigerte Zusagen.

Es ist deshalb nicht Eifersucht und auch nicht Missgunst meinerseits, doch wo „Öffentlichkeitsarbeit“ zur Falschmeldung gerät, wird Richtigstellung zur Pflicht. Ich stelle hiermit richtig, dass die Presseaussendung der SVP-Parlamentarier zur Reform der öffentlichen Verwaltung, so wie diese am Freitag durch die Abgeordnetenkammer erfolgt ist, schlicht Falsches behauptet. Es werden für errungene Verpflichtungen der Regierung ausgegeben, was Vertröstungen und nicht mehr sind.

Was in diesem Zusammenhang noch gesagt sei: Unredlich und der Wahrheit nicht dienlich ist die Gepflogenheit der SVP, bei nahezu jeder Gesetzesgenehmigung so zu tun, als müssten dabei die autonomen Rechte Südtirols jedesmal von neuem erkämpft oder jedenfalls gegen den geschlossenen Widerstand des gesamten Parlaments neu verteidigt werden. Autonomierechte, so redlich sollte die SVP sein, werden in der Regel schon von Regierungsseite gewahrt. Werden sie es nicht, so protestiere ich solidarisch mit den SVP-Kollegen mit. So war es bei den letzten beiden großen Gesetzen, jenen über die Reform der Schule sowie der öffentlichen Verwaltung, auch. Die „Ausnahmen“ und „Garantien“ für Südtirol fußen auf den geltenden Autonomiebestimmungen und wurden nicht, wie gern dargestellt, im Rahmen der Gesetzesgenehmigungen „erwirkt“. So weit meine Richtigstellung.

Florian Kronbichler

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