Verbot für Glyphosat
Nach dem Vorbild des Südtiroler Landtags, der auf Antrag des Abgeordneten Paul Köllensperger den Einsatz des Herbizids Glyphosat auf öffentlichem Grund verboten hat, sowie des Bau- und Handwerksmarkt OBI-Südtirol, der als erstes Südtiroler Unternehmen dieses krebserregende Produkt aus freier Entscheidung aus seinem Angebot genommen hat, habe ich in derselben Angelegenheit das Parlament und Umweltminister Gianluca Galletti befasst.
Was wissenschaftlich belegt ist, das Land für machbar erachtet und selbst ein privater Handelsbetrieb bereits für imagefördernd hält, muss auch dem Staat zum Anliegen werden. Wohl wissend, dass ein generelles Glyphosat-Verbot am Widerstand der Agrar-Lobby scheitern würde, habe ich mich für Vorgehen Schritt für Schritt entschieden. Zunächst soll das Gift nicht länger auf öffentlichen und öffentlich genutzten Grundstücken wie Parks, Straßenböschungen, Spiel- und Sportplätzen ausgebracht werden dürfen. Außerdem soll das sogenannte Pflanzenschutzmittel, das gern zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird, nicht an Privatkunden abgegeben , und nur von Personen mit berufsmäßiger Ermächtigung verwendet werden dürfen.
Um meinem Antrag größeres politischen Gewicht zu verleihen, habe ich den PD-Abgeordneten Ermete Realacci für seine Unterschrift gewonnen. Realacci, ehemals Präsident des gesamtitalienischen Umweltschutz-Verbandes Legambiente, ist Vorsitzender des Umweltausschusses der Kammer.
Florian Kronbichler