Florian
Kronbichler


CETA – ein Rückschlag, aber keine Abfuhr.

Auf Deutschland kommt’s an, das wissen wir. Doch der Spruch des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bundesregierung das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) zu Ende des Monats unterzeichnen und in Kraft setzen darf, bedeutet nicht das Scheitern des Widerstands gegen CETA und schon gar nicht gegen das noch bedenklichere TTIP. Der deutsche Bundesgerichtshof hat dem Einspruch der 120.000 Kläger nicht stattgegeben. Es hat CETA aber nur vorläufig und nur unter erheblichen Bedingungen zugestimmt.

Erstens stellt das Gericht fest, dass CETA von den Staaten einseitig aufgekündigt werden kann. Zweitens können bis zu einer allenfalls endgültigen Genehmigung nur Teile des Abkommens in Kraft treten. Nicht in Kraft treten darf das so genannte Investitionsgericht für Schadenersatzklagen von Konzernen gegen den Staat. Und das ist das Allerwichtigste. Die Politik behält sich ihre Kernzuständigkeiten.

Nicht alles darf an Expertengremien outgesourct werden, so wie die CITA- und TTIP-Unterhändler das gern hätten. Die Politik dankt nicht ab, die Demokratie wird (noch) nicht in eine Expertokratie umgewandelt. Die parlamentarische Demokratie ist in ihren Grundsätzen noch nicht ausverkauft. Und wenn die Bedingungen, die das deutsche Bundesverfassungsgericht heute für sein grünes Licht nicht erfüllt werden, liegt die Entscheidung so und so wieder bei den Parlamenten der einzelnen Länder. Es gibt deshalb keinen Grund für die CETA- und TTIP-Gegner, jetzt zu resignieren. Sie haben Schlimmeres verhindert.

Florian Kronbichler


Flor now
Facebook Link