Florian
Kronbichler


SVP-Schutz ist nicht gleich Minderheitenschutz

Senator Karl Zeller stellt den Entwurf zum Parlaments-Wahlgesetz, so wie er im Verfassungsausschuss der Kammer am Freitag von der Mehrheit genehmigt wurde und wie er ab Dienstag im Plenum der Kammer behandelt werden wird, für besonders „minderheitenfreundlich“ hin. Er will damit den Eindruck vermitteln, es seien für Südtirol Verbesserungen gegenüber bisher gültigen Wahlgesetzen oder Gesetzesentwürfen erreicht worden. Das ist nicht der Fall. Die Bemühungen des Sprechers der Autonomiegruppe im Senat zielten ausschließlich darauf ab, das Wahlgesetz noch schamloser als bisher seiner Partei auf den Leib zu schneidern. Dank dem strategischen Gewicht seiner Parlamentsgruppe (ihre Stimmen sind maßgeblich für die Mehrheitsbeschaffung), ist Zeller das gelungen. Er hat aus dem „Rosatellum-2“-Wahlgesetz nicht ein Minderheitenschutz-Gesetz, sondern eindeutig ein MinderheitenPARTEIschutz-Gesetz gemacht. Mit dem Vorwand, die Sprachminderheit zu schützen, fordert die SVP ihren alten Alleinvertretungsanspruch im Parlament zurück. Diesem Ziel ordnet sie jede echte Wahlfreiheit und Demokratie im Land unter. Dies dem Plenum der Abgeordnetenkammer zu erklären, ist meine Aufgabe für die kommende Woche.

Foto: Ettore Rosato, PD-Sprecher in der Kammer und Namensgeber des Wahlgesetzentwurfes


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