Florian
Kronbichler


Wahlgesetz: Vom Regen in die Traufe

Das neue Wahlgesetz ist die schamlose Selbstbedienung der “großen Koalition”, die sich PD-Chef Renzi zusammen mit Berlusconis Mitterechts für die Zukunft vorstellt. Mit am Tisch sitzen darf – wenn sie brav ist, aber dran wird sich nichts fehlen – die SVP. Für Südtirol ist dieses Wahlgesetz kein Minderheitenschutz-Wahlgesetz, es ist ein Minderheitenparteischutz-Wahlgesetz. Dem Staat ist es offenbar einerlei, was in Südtirol geschieht, ob dort die Demokratie vor die Hunde geht, Hauptsache es liefert in Rom ihre Stimmen ab.

Aus Sicht der Südtiroler Minderheitenparteien liest sich dieses Gesetz wie die reinste Strafexpedition. Zum Schaden vom dem auch mit meiner Beihilfe zu Fall gebrachten früheren Wahlgesetz kommt diesmal noch der Spott hinzu.

– Die SVP-Stimmen werden zur Gänze doppelt gezählt und nicht mehr nur teilweise;

– die berüchtigte 20 Prozent-Hürde in der Region (was im Land 40 Prozent entspricht), mit der die Liste einer sprachlichen Minderheit von der staatlichen 3-Prozent-Hürde befreit ist, wird nicht nur nicht verringert;

– parallel zu ihr genehmigt sich die SVP noch eine weitere einzig auf sie zugeschnittene Sicherungsklausel.

Die SVP sichert sich somit ein Wahlgesetz, mit dem sie sich den Wahlsieg nicht erst an den Urnen erkämpfen muss, sondern ihn schon nach den Spielregeln sicher hat. Ein Unfall wie 2013 mit meiner Wahl zum ersten deutschsprachigen Südtiroler Abgeordneten außerhalb der SVP soll ihr nicht mehr passieren. Das künftige Wahlrecht wird ihren Alleinvertretungsanspruch in Rom auf alle Zeit garantieren.


Flor now
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