Nur um ein bisschen Wahl zu haben
Mit einem „Tagesordnungspunkt“ habe ich mich zum Abschluss der Debatte zum neuen Wahlgesetz noch einmal an das Plenum der Abgeordnetenkammer gewandt. Mehr war wegen der durch die Vertrauensfragen abgewürgten Diskussion nicht möglich. Ich bat darin um Senkung der 20 Prozent-Klausel in der Region auf 10 Prozent und um den Gewinn eines einzigen Wahlkreises anstatt zweier als Voraussetzung für die Zulassung als Wahlliste einer sprachlichen Minderheit.
In meinem Redebeitrag appellierte ich an den „Geist der Billigkeit und Weitherzigkeit“, so wie dieser im Pariser Vertrag von den Vertragsparteien Italien und Österreich eingefordert wurde. In demselben Geist habe auch die Anwendung des Wahlgesetzes auf Südtirol geregelt zu werden. Wurde es leider nicht.
Wörtlich führte ich aus: „Die Ablehnung meines Antrags ist die engherzige Antwort auf eine bescheidene Bitte. Ich verlange nicht die Rücknahme des schamlosen Gefallens, den das Gesetz einer bestimmten Partei macht. Ich bitte nur darum, diesen Gefallen ein bisschen weniger schamlos zu machen. Ich bitte nur darum, der gemeinten Partei nicht schon direkt per Wahlgesetz das volle Kontingent an Sitzen zuzusichern. Ich bitte darum, zumindest theoretisch ein Minimum an demokratischem Wettbewerb zu garantieren. Ich bitte nur darum, Südtirol nicht um das Recht auf demokratische Wahlen zu bringen.“