Florian
Kronbichler


Wahlgesetz: Respekt ja, Stimmen njet

Der Verfassungsausschuss der Abgeordnetenkammer hat den Wahlgesetz-Entwurf genehmigt, schon heute wird im Plenum die Generaldebatte abgeführt, noch innerhalb dieser Woche soll der Entwurf durch das Plenum der Kammer. Gesprochen wird von einem Wahlgesetz „nach deutschem Muster“. Die Unterschiede zum deutschen Wahlgesetz sind jedoch groß und grundsätzlich. Den Kern trifft eher die Bezeichnung: „deutsches Wahlgesetz all’italiana“.

Allen bisher verwirklichten oder nur vorgeschlagenen Wahlgesetz-Modellen – von Mattarellum über Porcellum, Italicum, Provincellum, Rosatellum bis jetzt Germanicum – ist eines gemeinsam: an Südtirols Wahlrecht prallem alle Reformen ab. Hier bleibt alles beim Alten. Meine Änderungsvorschläge haben mir private, auch hochrangige Respektserweisung eingebracht, rechtlich Verwertbares aber nichts. Bei der Abstimmung hat die neue Wahlreform-Allianz bestehend aus Partito Democratico, Movimento 5 Stelle, Forza Italia und Lega geschlossen Nein gesagt. Selbst der Trentiner Fünfsterne-Abgeordnete Fraccaro hat seine Abänderungsantrag zurückgezogen und die Zusage, meine zu unterstützen, durch Abwesenheit gebrochen. Die Südtiroler Volkspartei hat sich mit Hilfe des PD-Staatssekretärs und Südtirol-Verdienstorden-Trägers Gianclaudio Bressa die schon bisher geltenden Gefälligkeitsausnahmen behalten.

Weiterhin im Wahlgesetzentwurf enthalten bleibt demnach die Klausel, wonach eine Sprachminderheitenpartei innerhalb ihrer Region 20 Prozent erreichen muss, um ins Parlament zu kommen. 20 Prozent auf Regionalebene heißt angewandt auf die Region Trentino-Südtirol und 40 Prozent in Südtirol allein. Realpolitisch ausgedrückt bedeutet das: Die parlamentarische Vertretung wird per Gesetz der Südtiroler Volkspartei vorbehalten. Das ist die Legalisierung des Einparteiensystems und das De-facto-Verbot jedes Pluralismus. Ich hatte eine Reduzierung auf 10 Prozent vorgeschlagen, was einer zweiten Minderheitenliste zumindest eine hypothetische Hoffnung ließe. Vergebens.

Unverändert verblieben sind im neuen „Germanicum“-Entwurf ebenso die fragwürdige Einteilung Südtirols in vier Wahlkreise (gedacht: drei sicher für die SVP und einer namentlich für einen Italiener, der allerdings immer ein Italiener von SVPs Gnaden sein muss) sowie der schamlos SVP-genehme Zählmodus für die drei Sitze gemäß Proportionalsystem.

Für Erheiterung im Verfassungsausschuss sorgte ein Diskussionsbeitrag des M5S-Sprechers Danilo Toninelli, das als Mitschuld-Geständnis für seine Bewegung gewertet wurde. Für Trentino-Südtirol, resümierte der Grillino, gebe es jetzt ein Wahlgesetz wie für einen anderen Staat. Und es sei schon „bizarr, dass für die deutsche Minderheit dort nach dem Italicum auch das Germanicum nicht gut geht“. Die Grillini stimmten anschließend geschlossen für das Wahlgesetz. Heute werde ich im Plenum meine Vorbehalte darlegen.


Flor now
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